Allgemeine Informationen

Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:

  • Durchführung von förmlichen und vereinfachten Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb oder die wesentliche Änderung von Anlagen, die der Genehmigungspflicht nach dem BImSchG unterliegen, mit Ausnahme von Anlagen nach der Störfallverordnung und dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

  • Erteilung immissionsschutzrechtlicher Vorbescheide für genehmigungsbedürftige Anlagen

  • Durchführung von Prüfungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Änderungsanzeigeverfahren bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

  • Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

  • Bearbeitung von Beschwerden über durch Anlagen verursachte Immissionen

  • Erlass von Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

  • Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen für genehmigungsbedürftige Anlagen

  • Erlass von nachträglichen Anordnungen für genehmigungsbedürftige und von Anordnungen im Einzelfall für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen zur Durchführung des BImSchG und der dazu erlassenen Verordnungen

  • Erlass von Anordnungen zur Stilllegung und Beseitigung ungenehmigt errichteter, betriebener oder wesentlich geänderter Anlagen

  • Untersagung des Betriebs nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen bei Verstoß gegen eine vollziehbare behördliche Anordnung

  • Zulassung von Ausnahmen von Regelungen der 1. bis 44. BImSchV

  • Widerspruchsverfahren zu immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsakten in eigener Zuständigkeit

  • Marktüberwachung produktbezogener Vorschriften aus dem Immissionsschutzrecht

  • Aufstellung von Luftreinhalteplänen

  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Immissionsschutz

  • Erteilung von Auskünften nach dem Umweltinformationsgesetz

  • Prüfung immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Bauleitplanungen, Baugenehmigungs- und anderen Genehmigungsverfahren

Hinweis

Bitte beachten Sie auch die Informationen des Fachbereichs auf deren Inhaltsseite.

Zuständigkeiten

Sachgebiet Immissionsschutz

Hausanschrift

Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Persönlicher Kontakt

Andreas Haustein | Sachgebietsleiter

Telefon

+49 3771 277 6124

Fax

+49 3771 601 6129

E-Mail

Barrierefreiheit

Standort Marienberg, Schillerlinde 6

  • Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden

  • Anzahl Behindertenparkplätze: 2

  • ÖPNV: Bus in ca. 600 m Entfernung

Standort Aue, Wettinerstraße 61

  • Gebäude: barrierefreier Zugang über Eingang E, Aufzug vorhanden

  • Anzahl Behindertenparkplätze: 3

  • ÖPNV: Bushaltestelle vor dem Gebäude