Fördermittel für das Regionalbudget 2024 für die Region Zwönitztal-Greifensteine

16. Juli 2024
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 99.000 Euro.

Für die Zuweisung des Regionalbudgets 2024 zur Förderung von Kleinprojekten für die LEADER-Aktionsgruppe „Region Zwönitztal-Greifensteine" hat Landrat Rico Anton einen Zuwendungs-bescheid über 99.000 Euro erteilt.

Beantragt wird die Gewährung einer Zuwendung als Regionalbudget 2024 für die LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteinregion durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG).

Das Regionalbudget im Jahr 2024 soll der Umsetzung der Handlungsfelder
1 - Grundversorgung und Lebensqualität,
3 - Tourismus und Naherholung,
4 - Bilden und
6 - Natur und Umwelt
des Aktionsplanes der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Zwönitztal-Greifensteine dienen und den Gebietskörperschaften und eingetragenen Vereinen als Letztempfänger die Möglichkeit geben, die Infrastruktur in den ländlich geprägten Orten attraktiv und nachhaltig mittels der Kleinprojekteförderung zu gestalten.

Dafür sind 2 Aufrufe durch die LAG vorgesehen (01 - Antragsteller sind ausschließlich Gebietskörperschaften und 02 - Antragsteller sind ausschließlich eingetragene Vereine). Diese richten sich an Kleinprojekte, welche dem GAK-Rahmenplan, Förderbereich 1 -Integrierte Ländliche Entwicklung-, Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung (Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung) sowie Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung) zugeordnet werden können.

Die Aufrufe umfassen Anträge auf Förderung von Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro brutto nicht übersteigen.

Folgende Fördergegenstände sind vorgesehen:

1.    Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern:
Ortsmöblierung, Infoschilder, Baumaßnahmen, barrierefreies Bauen, Werkzeuge und Maschinen zur Pflege der Plätze, Freiflächen und Ortsränder

2.    Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen:
Baumaßnahmen, barrierefreies Bauen, Mobiliar, Sport- und Spielgeräte sowie Multimediatechnik in Dorfgemeinschafts-, Vereinsgebäuden und -anlagen und Freibädern

3.    Erhalt/Ausstattung von Einrichtungen für die Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung im Bereich Kindertagesstätten, Schulen, Trauerhallen; Mobiliar, Spielgeräte, Multimediatechnik, Baumaßnahmen und barrierefreies Bauen

Laut dem Finanzierungsplan betragen die Gesamtkosten des Vorhabens 145.000 Euro. Für Gebietskörperschaften stehen 100.000 Euro, für eingetragene Vereine 45.000,00 Euro Fördermittel zur Verfügung. Für die Kleinprojekte ist ein Fördersatz in Höhe von 80 % vorgesehen.
Der Mindestzuschuss beträgt für Vereine 1.000 Euro, für Gebietskörperschaften 2.000 Euro; der Höchstzuschuss für Vereine beträgt 8.000 Euro und für Gebietskörperschaften 16.000 Euro.

Der geplante Durchführungszeitraum für das beantragte Vorhaben ist bis November 2024 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

AB

 

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