Fördermittel für das Regionalbudget 2024 für die Region Zukunft Westerzgebirge

12. Juli 2024
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 130.500 Euro.

Für die Zuweisung des Regionalbudgets 2024 zur Förderung von Kleinprojekten für die LEADER-Aktionsgruppe „Region Zukunft Westerzgebirge“ hat Landrat Rico Anton einen Zuwendungsbescheid über 130.500 Euro erteilt.

Beantragt wird die Gewährung einer Zuwendung als Regionalbudget 2024 für die LEADER-Region Westerzgebirge durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG).

Das Regionalbudget im Jahr 2024 soll den regionalen Entwicklungsprozess unterstützen und der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Westerzgebirge 2023-2027 mit den Entwicklungszielen: „Regionale Identität und sozialen Zusammenhalt festigen“ und „Naturräumliche Potenziale heben“ dienen (Ziele unter Pkt. 4.1 der LES Region Westerzgebirge).

Dafür ist ein Aufruf durch die LAG vorgesehen, welcher sich an Antragsteller als gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse richtet.

Es sollen Kleinprojekte umgesetzt werden, welche dem GAK-Rahmenplan, Förderbereich 1 - Integrierte Ländliche Entwicklung-, Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung (Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen
Bevölkerung) zugeordnet werden können.

Förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind investive und nicht investive Kleinprojekte in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner gemäß räumlichen Geltungsbereichs für die Förderperiode 2023-2027.

Der Aufruf des Staatsministeriums für Regionalentwicklung umfasst Anträge auf Förderung von investiven und nicht investiven Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro brutto nicht übersteigen.

Folgende Fördergegenstände nach Maßnahme 3.0 - Dorfentwicklung - sind vorgesehen:

-    Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen,
-    Ausstattungen,
-    Gestaltung von Ausstellungen einschl. des Erwerbs von Ausstellungselementen und technischer Erschließung,
-    Erschließung, z. B. Beleuchtung,
-    Gestaltung und Druck von kostenlosen Präsentationsmaterialien, z. B. Flyer, Poster, Broschüren,
-    Gestaltung von Homepages und Apps,
-    Erwerb von Fachliteratur und historischen Dokumenten,
-    Erwerb von Multimediatechnik einschl. –produktion,
-    Weiterbildungsmaßnahmen, Exkursionen, Veranstaltungen und
-    Errichtung bzw. Sanierung baulicher Anlagen von geringem Umfang, z. B. kleine Anbauten, Spielgeräte, Landschaftselemente.

Als Budget stehen 145.000 Euro zur Verfügung.

Für die Kleinprojekte von Gebietskörperschaften und kommunalen Zusammenschlüssen ist ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % vorgesehen. Der Mindestzuschuss beträgt 1.000 Euro, der Höchstzuschuss 10.000 Euro.

Für Kleinprojekte von gemeinnützigen Vereinen ist ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss:

-    in Höhe von 80 % vorgesehen, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben maximal 10.000 Euro betragen,
-    in Höhe von 60 % vorgesehen, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben mehr als 10.000 Euro betragen.

Der geplante Durchführungszeitraum für das beantragte Vorhaben ist bis November 2024 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

AB

 

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