Neuwahl des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029

16. April 2024
Neuigkeiten

Einreichung von Wahlvorschlägen bis 30. Juni 2024 möglich.

Mit der diesjährigen Kreistagswahl für die kommende Wahlperiode 2024 bis 2029 sind auch die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Erzgebirgskreises neu zu wählen.

Neben Vertretern des Kreistages gehören dem Jugendhilfeausschuss sechs vom Kreistag auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählte Personen als stimmberechtige Mitglieder an (§ 71 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII, § 4 Landesjugendhilfegesetz – LJHG, § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung des Referates Jugendhilfe des Erzgebirgskreises).

Die anerkannten freien Träger mit Wirkungsbereich im Erzgebirgskreis können dafür bis spätestens 30. Juni 2024 entsprechende Wahlvorschläge schriftlich einreichen beim

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Jugendhilfe
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz.

Dabei soll eine angemessene Anzahl ehrenamtlich Tätiger enthalten sein. Die vorgeschlagenen sechs Personen sowie deren jeweilige persönliche Stellvertretung müssen ihren Hauptwohnsitz im Erzgebirgskreis haben und sind nach Listenplätzen geordnet mit folgenden Angaben zu benennen:   

  • Name, Vorname

  • Geburtsdatum

  • derzeit ausgeübter Beruf bzw. Tätigkeit beim freien Träger

  • Kontaktdaten (Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge über den jeweiligen Dachverband (Kreisjugendring Erzgebirge e. V. bzw. LIGA der freien Wohlfahrtsverbände im Erzgebirgskreis) abzustimmen und einzureichen.

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 17/2024 vom 16.04.2024

AB

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Paulus-Jenisius-Straße 24
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