Erste Asylbewerber erhalten Bezahlkarte

17. April 2024
Neuigkeiten Pressemitteilungen

„SocialCard“ im Landratsamt Erzgebirgskreis ausgegeben.

Im Landratsamt Erzgebirgskreis haben am 17.04.2024 die ersten 35 Asylbewerber, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, ihre Bezahlkarte erhalten. Bei dieser Gruppe handelte es sich um Asylbewerber, die dem Erzgebirgskreis durch die Landesdirektion Sachsen zur Unterbringung zugewiesen worden sind. Die Landkreisverwaltung hatte das System „SocialCard“ erst vor gut zwei Wochen eingeführt, nachdem sich der Anbieter Publk GmbH zuvor im Rahmen einer Ausschreibung durchgesetzt hatte.

Anwenderschulungen & erste Tests

Das neue Auszahlungssystem wurde zum 1. April 2024 implementiert. Seither liefen interne Tests und Anwenderschulungen. Darüber hinaus wurden Abläufe und Prozesse hinterfragt und auf die Erfordernisse des neuen Systems umgestellt. Zudem konnte der Einsatz der neuen Bezahlkarte im ÖPNV gemeinsam mit der Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE) getestet werden. Trotz der Tatsache, dass diese Tests allesamt erfolgreich abliefen, sind punktuelle Komplikationen nicht auszuschließen. Im Fall der Fälle steht die Servicestelle Migration im Landratsamt Erzgebirgskreis für Fragen und zur Meldung etwaiger Probleme zur Verfügung. Die Beschäftigten der Servicestelle sind während der Sprechzeiten unter der Rufnummer +49 3733 8315050 sowie per E-Mail unter Migration@kreis-erz.de erreichbar.

Landrat zufrieden mit schneller Umsetzung

Landrat Rico Anton: „Die politischen Querelen der letzten Monate innerhalb der Ampel-Koalition rund um die Einführung einer bundeseinheitlichen Bezahlkarten-Lösung haben uns gezeigt, dass es ohne Zweifel richtig war bei diesem Thema einen eigenen Weg zu gehen. Zugleich gehe ich davon aus, dass es speziell dieser Druck aus den Landkreisen war, der die Bundesregierung am Ende doch noch zum Einlenken bewogen hat. Wann wir allerdings tatsächlich mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Lösung für die Bezahlkarten rechnen können, ist weiter völlig offen. Ich persönlich rechne nicht damit, dass dies kurzfristig der Fall sein wird!

Auch vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, dass es uns innerhalb unserer selbst gesetzten Frist gelungen ist, ein bewährtes Bezahlkartensystem für Asylbewerber im Erzgebirgskreis einzuführen. Das neue System wird uns dabei helfen unsere Auszahlungsprozesse künftig effizienter zu gestalten und den bisher anfallenden Verwaltungsaufwand deutlich zu minimieren. Zugleich werden mit der Bezahlkarte aber auch Fehlanreize abgebaut, die etwa in Form hoher Barauszahlungen oder der Möglichkeit von Auslandsüberweisungen bestanden. Das ist wichtig. Denn das Geld soll dafür eingesetzt werden, wofür es gedacht ist. – Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts in Deutschland!“

Hintergrund Bezahlkarte Asyl

Zum Empfängerkreis nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBG) gehören im Erzgebirgskreis ca. 2.500 Personen. Pro Haushalt wird eine Karte ausgereicht, weshalb derzeit ca. 1.800 Karten zur Ausgabe für die Bedarfsgemeinschaften vorbereitet worden sind. Die Ausgabe an die künftigen Nutzerinnen und Nutzer erfolgt stufenweise.

Auf die Karte wird ein Guthaben in Höhe des Leistungsanspruchs gemäß den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgeladen. Die Karte ermöglicht das Einkaufen innerhalb von Sachsen. Barbeträge können monatlich in Höhe von 50 Euro pro Erwachsenen und 10 Euro pro Kind abgehoben werden. Überweisungen, Onlinezahlfunktionen sowie der Transfer im In- und Ausland bzw. von Karte zu Karte sind nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Verträge im öffentlichen Nahverkehr und Mobilfunkverträge. Die Karte gibt es physisch, funktioniert aber auch in digitaler Form für das Smartphone. Die Bezahlkarte ist für den Leistungsbezieher kostenfrei und eröffnet insbesondere Menschen ohne eigenes Konto den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr.

 

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