Erarbeitung von gutachterlichen Stellungnahmen zum Zustand der Vegetation im Wald gemeinschaftlicher Jagdbezirke im Erzgebirgskreis

15. März 2024
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Information der unteren Forstbehörde an Waldbesitzer im Erzgebirgskreis.

Die untere Forstbehörde informiert hiermit gemäß § 40 Abs. 6 SächsWaldG die Eigentümer und Besitzer von Waldgrundstücken im Erzgebirgskreis darüber, dass im Zeitraum März bis Oktober 2024 auf den Waldflächen gemeinschaftlicher Jagdbezirke mit ausreichendem Waldanteil erneut Begutachtungen zum Zustand der Vegetation, zu den Verbiss- und Schälschäden und dem Stand der Waldverjüngung durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um visuelle Einschätzungen der genannten Waldzustandskriterien durch Forstbedienstete der unteren Forstbehörde. Eingriffe in die Waldgrundstücke werden dabei nicht vorgenommen. Die Ergebnisse der Begutachtungen finden Eingang in die Abschusspläne für den Zeitraum 2025-2028 (Rot-, Dam- und Muffelwild) in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken.

Zur Begutachtung werden durch alle amtlich Bediensteten Dienstausweise mitgeführt

Bei Rückfragen kann sich auch an das Funktionspostfach unter forst@kreis-erz.de  gewandt werden.

AB

 

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