Bezahlkarte für Asylbewerber im Erzgebirgskreis

28. März 2024
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Neues System startet wie angekündigt zum 1. April 2024.

Asylbewerber, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und im Erzgebirgskreis leben, erhalten ab April 2024 eine Bezahlkarte. Diese löst die bisherigen Auszahlungssysteme ab. Die Landkreisverwaltung setzt dabei auf das System „SocialCard“ der Firma Publk GmbH, die sich im Rahmen einer Ausschreibung durchgesetzt hatte. Durch das neue Auszahlungssystem entfallen schrittweise Barauszahlungen, die mit erheblichem organisatorischen Aufwand für die Verwaltung verbunden sind. Gleiches gilt auch für bislang praktizierte Überweisungen der Regelsätze auf bestehende Konten.

Einführung der Bezahlkarte

Zum berechtigten Empfängerkreis gehören im Erzgebirgskreis 1.700 Personen. Pro Haushalt wird eine Karte ausgereicht, weshalb derzeit 1.400 Karten zur Ausgabe nach dem Haushaltsprinzip vorbereitet worden sind. Auf diese wird ein Guthaben in Höhe des Leistungsanspruchs gemäß den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgeladen. Die Karte ermöglicht das Einkaufen innerhalb von Sachsen. Barbeträge können monatlich in Höhe von 50 Euro pro Erwachsenen und 10 Euro pro Kind abgehoben werden. Überweisungen, Onlinezahlfunktionen sowie der Transfer im In- und Ausland bzw. von Karte zu Karte sind nicht möglich. Die Karte gibt es physisch, funktioniert aber auch in digitaler Form für das Smartphone. Die Bezahlkarte ist für den Leistungsbezieher kostenfrei und eröffnet insbesondere Menschen ohne eigenes Konto den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr.

 

Die Ausgabe der Karten an die künftigen Nutzerinnen und Nutzer erfolgt stufenweise. Spätestens in der 16. Kalenderwoche werden die ersten Karten an neu ankommende Asylbewerber ausgegeben, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in den Erzgebirgskreis zugewiesen werden. Im nächsten Schritt werden die Karten an Asylsuchende und Geduldete ausgereicht, die bislang kein eigenes Konto haben. Das ist die überwiegende Mehrheit des leistungsberechtigten Personenkreises. Im nächsten Schritt erhalten Asylbewerber, die bereits ein Konto besitzen, die Bezahlkarte.

System hat sich bereits bewährt

Die Ausländerbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis informierte am 26. März 2024 Vertreter von Trägern der sozialen Arbeit, Kommunen und Helferkreisen zur Funktionsweise der Karten. Für die Nutzerinnen und Nutzer stehen zudem app-basierte mehrsprachige Benutzeroberflächen zur Verfügung. Die Bezahllösung der Publk GmbH ist erprobt und kommt bereits in anderen Städten und Landkreisen in Deutschland zum Einsatz. Darüber hinaus erfordert die Einführung keine zusätzliche Hard- oder Software. Die Karte fügt sich nahtlos in bestehende Systeme ein und kann daher sofort genutzt werden.

Die „SocialCard“ soll im Erzgebirgskreis bis zur Ablösung durch eine bundeseinheitliche Lösung für die Bezahlkarten genutzt werden.

Landrat begrüßt fristgemäße Umsetzung

Landrat Rico Anton: Die politischen Querelen innerhalb der Ampel-Koalition rund um die Einführung einer bundeseinheitlichen Bezahlkarten-Lösung zeigen uns, dass es ohne Zweifel richtig war bei diesem Thema einen eigenen Weg zu gehen. Daher freue ich mich sehr, dass es uns innerhalb unserer selbst gesetzten Frist gelungen ist, einen leistungsfähigen Partner zu gewinnen und mit diesem gemeinsam nach und nach ein bewährtes Bezahlkartensystem für Asylbewerber im Erzgebirgskreis einzuführen. Das neue System wird uns dabei helfen unsere Auszahlungsprozesse künftig effizienter zu gestalten und den bisher anfallenden Verwaltungsaufwand deutlich zu minimieren.

Zugleich werden mit der Bezahlkarte aber auch Fehlanreize abgebaut, die etwa in Form hoher Barauszahlungen oder der Möglichkeit von Auslandsüberweisungen bestanden. Das ist wichtig. Denn das Geld soll dafür eingesetzt werden, wofür es gedacht ist. – Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts in Deutschland!“

 

PM/SP

 

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