12 Jahre Kommunales Jobcenter Erzgebirgskreis – eine Zwischenbilanz

22. Dezember 2023
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Rückblick der Landkreisverwaltung auf das Jahr 2023 

Am 1. Januar 2012 nahm das Jobcenter des Erzgebirgskreises seinen Betrieb auf. Dem voran stand ein Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2010 mit einem klaren Bekenntnis die Grundsicherung nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch – seinerzeit „Hartz IV“, „jetzt Bürgergeld“) in kommunaler Trägerschaft zu überführen. Mit entsprechend aufwendiger und sorgfältiger Vorbereitung gelang der Übergang der vier Jobcenter der Altlandkreise, die bis dato unter Regie der Bundesagentur agierten, in das kommunale Jobcenter Erzgebirgskreis als eine Struktureinheit der Landkreisverwaltung.

Das, was vor 12 Jahren noch als Zielstellung formuliert war, wurde von Beginn an zu einer wachsenden und gelebten Praxis: Das Zusammenführen der Kompetenzen aller vorhandenen sozialrechtlichen Struktureinheiten wie Jugendhilfe, Sozialhilfe, Migration und öffentlicher Gesundheitsdienst unter einem Dach sollte im Sinne eines Familienmanagements für die Bürgerinnen und Bürger aufgehen.

Ausgewählte Kennzahlen belegen eindrucksvoll das Erreichen gesteckter Ziele: Waren es im Jahr 2012 noch 18.460 Bedarfsgemeinschaften, d. h. eine Gruppe von Personen, die zusammenlebt und gemeinsam ihren Lebensunterhalt bestreitet, sind es aktuell 8.060 (Stand: Juli 2023, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Im Jahr 2012 gab es 24.316 Personen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt nach dem SGB II waren, darunter 2.807 Jugendliche unter 25 Jahren. Auch hier ist eine deutliche Reduktion auf 13.608 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu verzeichnen. Bei den unter 25-Jährigen sind es aktuell noch 1.365 Personen. (Stand: Juli 2023, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Damit einher geht die geringste Arbeitslosigkeit in Sachsen über viele Jahre. Im Rechtskreis SGB II lag die Quote im Erzgebirgskreis bei 3,4 % und damit deutlich unter dem Durchschnittswert von Sachsen mit 4,2 % (Stand: Juli 2023, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit).

Auch im Hinblick der Zielstellungen durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind unter dem Strich sehr gute Ergebnisse erzielt worden – passive Leistungen wurden gesenkt und Integrationsquoten erfüllt.

Basis dieser positiven Zwischenergebnisse sind leistungsfähige sowie einheitliche Strukturen und Prozesse, „kurze Wege“ in der Kommunikation und Abstimmung, hervorragende Netzwerkarbeit mit allen relevanten Akteuren am Arbeitsmarkt und im sozialrechtlichen Umfeld, gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen und nicht zuletzt bedarfsorientierte individuelle Wege und Herangehensweisen in der gemeinsamen Arbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern. Dass erfolgreiche (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt nur dann gelingen kann, wenn man von überholten Denk- und Handlungsmustern Abstand nimmt, zeichnete sich im täglichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern sehr schnell und überdeutlich ab. So stand und steht immer mehr das Betrachten individueller Problemlagen und das gemeinsame Erarbeiten von realisierbaren Lösungsansätzen im Fokus. Aus dieser Praxis resultierte bereits 2014 das Konzept der „assistierten Vermittlung“ als Vorläufer des mit dem Bürgergeldgesetz gesetzlich normierten Coachings (§ 16k SGB II).

In den vergangenen 12 Jahren sah sich das Jobcenter Erzgebirgskreis regelmäßig und vielfältig mit Gesetzesänderungen konfrontiert – jüngstes Beispiel ist die Umsetzung des Bürgergeldgesetzes. Der durch den Bund erwirkte kurzfristige Rechtskreiswechsel ukrainischer Kriegsflüchtlinge in den Rechtskreis des SGB II (und SGB XII) war im Jahr 2022 ein Kraftakt, der unter großer Anstrengung insbesondere im leistungsrechtlichen Bereich, zu schultern war. Ebenso galt und gilt es die Aufbau- und Ablauforganisation regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, um sich dem Wandel am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft so optimal wie möglich anzupassen.

Bürgerinnen und Bürger erheben den Anspruch, dass soziale Leistungen ordnungsgemäß geprüft und nach Möglichkeit zügig bearbeitet werden. Das ist – aus den vorgenannten Gründen – in den vergangenen Jahren gelungen. Perspektivisch gilt es ebenso konzentriert mit der Zeit zu gehen, Ressourcen zielführend einzusetzen und für bevorstehende Herausforderungen und Veränderungen gewappnet zu sein. Herausfordernd wird es künftig – insbesondere durch die Auswirkungen des demografischen Wandels und der Fachkräfteproblematik – den hohen Qualitätsanspruch und Standard der zügigen Bearbeitung aufrecht zu erhalten.

Hintergrund:

Den kommunalen Jobcentern ist es wichtig, sich ständig weiterzuentwickeln, um auch in einer sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt die Menschen mit flexiblen und passgenauen Leistungen und Angeboten zu unterstützen.
Sie sorgen bundesweit für 1,5 Mio. Menschen, die Unterstützung auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung benötigen, integrieren pro Jahr mehr als 250.000 Menschen in nachhaltige Jobs und sind für ein Gebiet von mehr als 22 Mio. Einwohnern verantwortlich. (Quelle: www.kommunale-jobcenter.de)
104 und damit ein Viertel der 406 Jobcenter werden als kommunale Jobcenter der Landkreise/kreisfreien Städte betrieben und erfüllen die SGB II-Aufgaben ohne die Bundesagentur für Arbeit eigenverantwortlich (kommunale Jobcenter). Daneben nehmen 302 gemeinsame Einrichtungen als Mischbehörden aus der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis/der kreisfreien Stadt die jeweiligen Teilzuständigkeiten beider Träger wahr.
Seit dem 01.01.2012 arbeitet das Jobcenter Erzgebirgskreis unter kommunaler Regie als eine Struktureinheit der Landkreisverwaltung.

Meilensteine:

•    30. Sept. 2010 – Beschlussfassung zur Antragstellung auf Zulassung als Kommunaler Träger durch den Kreistag mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit
•    01.01.2012 – Start des Jobcenters Erzgebirgskreis im Echtbetrieb
•    Bewältigung der Migrationskrise (2015/16), der Corona-Pandemie (2020/21) und der ukrainischen Flüchtlingswelle 2022/23
•    2023 Umsetzung der Bürgergeldreform

Das Jobcenter Erzgebirgskreis hat einige individuelle Erfolgsgeschichten zu erzählen. Diese sowie weitere umfassende Informationen finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de/jobcenter

AB

 

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Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

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