Aktuelle Informationen zum Führerscheinumtausch

Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge ab 1971 oder später ihre Führerscheine (ugs. Papierführerscheine) umtauschen.Ausgenommen hiervon sind die Führerscheininhaber, welche bereits einen ugs. Kartenführerschein besitzen.

Hier geht’s zu den Anträgen:

Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1953 – 1958

Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1959 – 1964

Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1965 – 1970

Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge ab 1971 oder später

Hinweise zum Ablauf der Gültigkeit von Lkw-Führerscheinen

Antrag auf Auszug aus dem Führerscheinregister (Karteikartenabschrift)

Allgemeine Hinweise zur Antragsbearbeitung:

Die Befürchtung, dass der Besitzstand von Fahrerlaubnisklassen verloren geht ist unbegründet, da alle vorhandenen Besitzstände in den neuen Führerschein übernommen werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde bittet von Sachstandsanfragen zum Führerscheinpflichtumtausch an der Hotline sowie per E-Mail abzusehen. Die zeitintensive Beantwortung elektronischer sowie telefonischer Sachstandsanfragen verlängert die Bearbeitungszeit weiter. Die Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich darauf vertrauen, dass der jeweilige Antrag eingegangen ist und entsprechend des Posteingangs bearbeitet wird. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, erhalten die Bürgerinnen und Bürger unverzüglich Post. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet hierfür um Verständnis.

Informationen und Kontakt zur Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises

Tauschfristen (Anträge sollten max. 1 Jahr vor Ende der Umtauschfrist gestellt werden)

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
GeburtsdatumUmtauschfrist
• vor 1953:  Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958:Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964:  Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970:   Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später:Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
AusstellungsdatumUmtauschfrist
• 1999 bis 2001:  Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004:Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007:  Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008:Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009:Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010:Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011:Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013:Umtausch bis 19. Januar 2033

Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst mit Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.